AGB Verkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sein denn Klingspor hat ausdrücklich deren Geltung schriftlich zugestimmt; Vertragserfüllungshandlungen unserseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu den von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Vertragspartners bedarf einer Auftragsbestätigung durch Klingspor. Auch das Absenden der vom Vertragspartner bestellten Waren bewirkt den Vertragsabschluss.

3. Preis

Alle von uns genannten Preise gelten ab Werk (EXW) und sind, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Aufträge über 150,- EUR netto excl. MWSt. werden frei Haus geliefert; bei Aufträgen unter 150,- EUR netto excl. MWSt. stellen wir eine Frachtpauschale von 10,- EUR netto, exkl. MWSt. in Rechnung. Aufträge über 200,- EUR netto nach Kroatien werden frei Haus geliefert; bei Aufträgen unter 200,- EUR netto nach Kroatien stellen wir eine Frachtpauschale von 10,- EUR netto, exkl. MWSt. in Rechnung. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Rechnung gestellt. Mehrkosten für eine vom Vertragspartner gewünschte, besondere bzw. beschleunigte Versandart werden, auch wenn wir frachtfrei liefern, gesondert in Rechnung gestellt.

4. Verpackung, Lieferung und Gefahrenübergang

Wir behalten uns fertigungs- und verpackungsbedingte Abweichungen von der Bestellmenge vor. Klingspor steht die Wahl des Transportmittels insoweit frei, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit verlassen unseres Werkes, auf den Vertragspartner über.

5. Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger individueller schriftlichen Vereinbarungen gelten grundsätzlich folgende Zahlungsbedingungen: die Zahlung ist innerhalb von 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, in bar zu leisten. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst ab dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt Verzugszinsen, die um 10% über dem aktuellen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank liegen, zu berechnen.

6. Vertragsrücktritt

Aus wichtigen Gründen, insbesondere im Fall einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Vertragspartners, Konkurs oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Klingspor berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Klingspor von allen weiteren Leistungs-. und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Vertragspartner – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat Klingspor die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach Wahl von Klingspor einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

7. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Gläubiger nachweislich entstehenden, Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

8. Lieferfristen

Die vereinbarte Lieferfrist gilt nur annähernd. Sie beginnt an dem Tage an dem Übereinstimmung einschließlich aller technischen Details über die Bestellung zwischen Klingspor und dem Besteller schriftlich vorliegt. Die Lieferfrist verlängert sich in allen Fällen höherer Gewalt sowie durch sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unsere Einflusssphäre liegen wie z.B. Betriebsstörungen, Aussperrungen im Werk, Streiks, Unterbrechungen in der Energieversorgung. In solchen Fällen kann der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, ein Anspruch auf Schadenersatz wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Geringfügige Leistungsänderungen

Geringfügige, für den Vertragspartner zumutbare, Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung (z.B. Abweichungen in Farbe, Aussehen und Abmessungen) gelten vorweg als genehmigt.

10. Gewährleistung

Äußerlich erkennbare Mängel sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Empfang der Ware zu melden. Werden vom Vertragspartner innerhalb der Gewährleistungsfrist verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften festgestellt, so sind diese unverzüglich mitzuteilen. In allen Fällen berechtigter Mängelmeldungen verpflichtet Klingspor sich unter Ausschluss weiterer Leistungsansprüche des Bestellers zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung in unserem Werk. Kann eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung in unserem Werk nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden, behalten wir uns das Recht auf wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rucktritt vom Vertrag vor. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

11. Haftung, Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, der Geschädigte zu beweisen. Mit der Übersendung von Angeboten, Informationsschriften, Preislisten bzw. der Auslieferung von Schleifwerkzeugen oder der Beratung im Rahmen des Kundendienstes übernehmen wir keinerlei Haftung für die Anwendung oder die Art der Verwendung der gelieferten Schleifwerkzeuge, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Der Vertragspartner ist in jedem Falle verpflichtet, sich über die Verwendbarkeit der gelieferten Schleifwerkzeuge für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck selbst zu überzeugen.

Der Vertragspartner übernimmt die Verpflichtung bei Weitergabe bzw. Weiterveräußerung an Endverbraucher, diese auf die sachgemäße Anwendung der Produkte hinzuweisen und vor Missbrauch zu warnen.

12. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des §12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sein denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserem Bereich verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt angefallene Transport- und Manipulationspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

14. Forderungsabtretungen, Aufrechnung von Forderungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerungen oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Die Aufrechnung von Forderungen mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nicht zulässig.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht, die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Klingspor behält sich das Recht vor, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.

16. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie auch immer gearteten Werknutzung und Verwertungsrechte.

 

Klingspor Schleifwerkzeuge Ges.m.b.H.

Die Haftung für Druckfehler wird ausgeschlossen.